Unser Service

Beim Verlust eines lieben, nahestehenden Menschen ist es wichtig, dass die Hinterbliebenen Unterstützung und Hilfe erfahren. Wir möchten den Angehörigen einen Teil ihrer Sorgen abnehmen, in dem wir die nötigen Formalitäten für die Trauernden erledigen. Besonders wichtig ist uns die persönliche Beratung – in unseren Räumen oder auch bei Ihnen zu Hause. 


Unsere Erfahrung bürgt für Umsicht und Einfühlungsvermögen. Unsere Kenntnis der gesetzlichen Voraussetzungen sichert die reibungslose Umsetzung der persönlichen Wünsche der Trauernden. 

FORMALITÄTEN IM TRAUERFALL

TOTENSCHEIN

Bei einem Sterbefall muss zunächst ein Arzt benachrichtigt werden, der den Tod offiziell feststellt und den Totenschein ausfüllt. Tritt der Sterbefall in der Wohnung ein, empfiehlt es sich, den Hausarzt zu kontaktieren, da er die Krankengeschichte des Verstorbenen kennt. Im Pflegeheim oder Krankenhaus übernimmt diese Aufgabe der zuständige Arzt, sodass der Totenschein bei der Überführung direkt an uns übermittelt wird.

Nach der Ausstellung des Totenscheins kann der Verstorbene in unser Bestattungsinstitut überführt werden, sodass wir die Versorgung vornehmen können.

Unabhängig von der Trauerfeier können wir die Abschiednahme am offenen Sarg in unseren Räumlichkeiten oder auf dem Friedhof ermöglichen. Auf Wunsch und in Ausnahmefällen können wir zudem Hausaufbahrungen arrangieren.

STERBEURKUNDE

Wurde der Totenschein ausgestellt, kann die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt angefordert werden. Das Standesamt ist nach der Ausstellung der Todesbescheinigung so schnell wie möglich zu benachrichtigen. Gerne übernehmen wir dies für Sie.

Für die Ausstellung der Sterbeurkunde werden benötigt:

  • Bei Ledigen oder Minderjährigen: Geburtsurkunde 
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch 
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners 
  • Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch

VERSICHERUNGEN

Seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr, sodass die Versicherung von uns nur noch abgemeldet werden kann. Falls weitere Versicherungen bestehen, die Sterbegeld zahlen, benötigen wir die entsprechenden Policen bzw. Mitgliedsbücher im Original.

RENTEN

Wenn der Verstorbene bereits Rente empfangen hat, können wir für den hinterbliebenen Ehepartner das Übergangsgeld bei der Postrentenrechnungsstelle beantragen. Dafür benötigen wir die Rentennummer, die sich auf dem Rentenbescheid befindet.

Die Witwenbezüge müssen Sie als hinterbliebener Ehegatte selbst beim Rententräger beantragen. War der Verstorbene ledig, melden wir die Rente ab.

GRABURKUNDE

Ist bereits eine Grabstätte vorhanden, benötigen wir die entsprechende Graburkunde.

24 Stunden für Sie
erreichbar unter:

Kreimer Bestattungen

Theklastraße 1
50737 Köln

info@4145f5bec13749da926087abddc5762ckreimer-bestattungen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 8.00 – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung